DSGVO stärkt Verbraucherrechte: Löschung von Schufa-Daten möglich

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 7. Dezember 2023 über die Vereinbarkeit der Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durch die Schufa mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entscheiden. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen im März 2023 deutlich gemacht, dass der Score nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Verbraucher, die Unterstützung bei Schufa-Problemen suchen, können sich kostenlos im Online-Check von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beraten lassen.

Schufa-Score: EuGH-Generalanwalt sieht Verstoß gegen Datenschutzrecht

Die Schufa spielt eine zentrale Rolle bei Krediten, Mietverträgen und Hauskäufen. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger greifen in der Regel auf die Dienste der Schufa zurück, um die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers zu bewerten. Die Schufa teilt den Unternehmen dann ihren Score-Wert mit, der Aufschluss darüber geben soll, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der EuGH-Generalanwalt hat jedoch Bedenken geäußert, dass die automatisierte Erstellung des Scores gegen das Europarecht verstößt, da dies eine unzulässige automatische Entscheidung darstellt.

Schufa vor Gericht: Verfahren am BGH und EuGH anhängig

In den letzten Monaten geriet die Schufa stark unter Druck, da sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrere Verfahren gegen die Auskunftei anhängig haben. Verbraucher beginnen, sich gegen die Machtposition der Schufa zu wehren, und ihre Bemühungen zeigen erste Ergebnisse. Als Reaktion darauf hat die Schufa freiwillig die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen angedeutet, dass die lange Speicherdauer dem europäischen Datenschutzgesetz widerspricht. Die Schufa erleichtert ehemaligen insolventen Verbrauchern den Neustart in das Geschäftsleben.

Verkehrsbetriebe und Versandhandel nutzen Schufa-Score zur Bonitätsprüfung

Trotz der Kritik des EuGH-Generalanwalts hält die Schufa weiterhin an der Verwendung ihres Scoring-Verfahrens fest. Im September 2023 hat die Auskunftei Unternehmen gebeten, schriftlich zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht als alleiniges Kriterium für Vertragsentscheidungen genutzt wird und dass eine negative Bewertung nicht automatisch zu einem Vertragsausschluss führt. Computer-Bild hält diese Entwicklung für bemerkenswert, da bisher die gängige Meinung war, dass der Schufa-Score ein Schlüsselfaktor bei Vertragsentscheidungen ist. Verkehrsbetriebe und Versandhandelsunternehmen nutzen den Schufa-Score ebenfalls zur Bonitätsbewertung, während Banken und Sparkassen zusätzliche Informationen in ihre Entscheidungen einbeziehen.

Nach Insolvenz: DSGVO ermöglicht Löschung von Schufa-Einträgen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Verbraucher gestärkt. Nach Artikel 17 Absatz 1 DSGVO können Verbraucher die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn die Verarbeitung nicht mehr notwendig oder nicht rechtmäßig ist. Besonders nach einer Insolvenz ist die persönliche Situation für Verbraucher schwierig. Ein negativer Schufa-Eintrag, der auf die abgeschlossene Insolvenz hinweist, kann den gewünschten Neustart behindern. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung an, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.

DSGVO stärkt Verbraucherrechte: Löschung von nicht notwendigen Daten möglich

Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden, ob die Erstellung des Schufa-Scores gegen das Europarecht verstößt. Verbraucher, die Probleme mit der Schufa haben, können eine kostenlose Erstberatung bei der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen. Dort werden ihnen mögliche Lösungsansätze aufgezeigt, um ihre Schufa-Einträge zu überprüfen und zu löschen. Die Schufa sieht sich wachsendem Druck ausgesetzt und hat bereits freiwillige Änderungen vorgenommen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Recherchen zeigen jedoch, dass der Schufa-Score nach wie vor eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat. Dank der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Rechte der Verbraucher gestärkt und sie haben das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen, die nicht mehr notwendig oder rechtmäßig sind.

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