RDG-Auseinandersetzung spaltet Juristen – Bayerns Vorschlag sorgt für Debatte

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Die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Kammern haben auf der 96. JuMiKo klar gegen den bayerischen Vorschlag zur Schwächung des RDG gesprochen. Sie befürchten, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Dienstleister systematische Interessenkonflikte riskieren und Mandanten keine unabhängige Beratung mehr erhalten. Das geltende RDG sichert Unabhängigkeit, Transparenz und Verbraucherschutz. Die Kammern rufen Bund und Länder zur einheitlichen Ablehnung auf. Transparenz und Qualität müssen erhalten.

Landeskammern und BRAK warnen wirksam vor Unabhängigkeitsverlust durch Versicherer

In Kontext der 96. Justizministerkonferenz bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen sowie Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern gemeinsam die elementare Bedeutung des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes. Nach einer Fülle von Stellungnahmen aus allen Ländern kritisiert die BRAK auf Bundesebene den bayerischen Vorstoß, der die Unabhängigkeit der anwaltlichen Mandatsführung zu beeinträchtigen droht. Um den Verbraucherschutz zu wahren und berufsrechtliche Standards zu erhalten, fordern sie nun eine unverzügliche Ablehnung.

Rechtsschutzversicherer operieren gewinnorientiert und setzen Mandanteninteressen regelmäßig klar hintenan

Im Interesse der Gewinnsteigerung reduzieren Rechtsschutzversicherer konsequent ihre Ausgaben und optimieren interne Prozesse. Als Berater treten sie damit in direkte Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten selten transparent dargestellt werden. Häufig müssen Versicherte wiederholt intervenieren, um garantierte Deckungsleistungen tatsächlich zu erhalten. Diese Praxis schafft Misstrauen und beleuchtet strukturelle Schwächen im Rechtsschutzsystem, da wirtschaftliche Prioritäten über Verbraucherschutz und unabhängige anwaltliche Vertretung gestellt werden und führt zu erhöhtem Aufwand, vermindertem Vertrauen und eingeschränkter Rechtsdurchsetzung.

Mandantenschutz erfordert klare, unverzichtbare Trennung von Versichererberatung und Anwaltsvertretung

Wenn Versicherer eigenständig rechtliche Beratung anbieten, scheitert eine neutrale Interessenvertretung häufig an betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen. Mandanten können nicht sicher sein, dass sämtliche Erfolgsaussichten unabhängig geprüft oder dass Kostenübernahmen fair entschieden werden. Die Beauftragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten garantiert hingegen, dass die Mandatsplanung und -durchführung frei von wirtschaftlichen Interessen des Versicherers erfolgt. So bleibt der Zugang zu rechtlicher Unterstützung nicht nur zuverlässig und transparent, sondern auch zeitnah und anwenderfreundlich.

RDG-Förderung unabhängiger Beratung garantiert Transparenz und vertrauensvolle, effiziente Rechtsstreit-Unterstützung

Gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterliegen Anwältinnen und Anwälte klar geregelten berufsrechtlichen Pflichten, die ihre unabhängige Mandatsbearbeitung sicherstellen, der Schweigepflicht höchste Priorität einräumen und jegliche Interessenkonflikte untersagen. Dieser rechtsstaatlich verankerte Rahmen garantiert eine transparente und qualitativ exzellente Beratung. Mandantinnen und Mandanten können darauf vertrauen, dass nur ihre Interessen maßgeblich sind. Im Gegensatz dazu sind Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Unternehmen nicht an vergleichbare Berufsregeln gebunden, was potenzielle Interessenskonflikte begünstigt.

Präsident der BRAK warnt vor Interessenkonflikten durch Versichererinterne Beratung

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bewertet den bayerischen Gesetzesvorschlag als Geschenk an gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer zum Nachteil der Mandanten. Er lehnt die Einschätzung ab, organisatorische Abschottung innerhalb der Versicherungsorganisationen könne Interessenkonflikte ausschließen, und erklärt diese Behauptung für reine Augenwischerei. Wessels fordert die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern auf, sich geschlossen gegen die Pläne zu stellen und so die Unabhängigkeit der Rechtsberatung zu bewahren.

RDG-Verteidigung durch BRAK sichert nachhaltig niedrigschwelligen Zugang zu Rechtsdienstleistungen

Durch das unermüdliche Festhalten am Rechtsdienstleistungsgesetz erhält die Bundesrechtsanwaltskammer die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung auf höchstem Niveau. Mandantinnen und Mandanten profitieren von professioneller, transparenter und den berufsrechtlichen Anforderungen genügender Unterstützung. Die gesetzlichen Standards verhindern Interessenkonflikte, sichern die neutrale Mandantenvertretung und gewährleisten einen barrierearmen Zugang zu juristischer Expertise. Diese Maßnahme stärkt nachhaltig das Vertrauen in die Rechtspflege und bietet Verbrauchern umfassenden und verlässlichen Schutz.

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